STRUKTUR

Gremien, Vorstand und Elternbeirat

Elternversammlung
Zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres findet eine Elternversammlung statt. Auf diesem Treffen informiert der Träger über personelle Veränderungen sowie pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten. Auch wird bei dieser Gelegenheit der Elternbeirat für das Kindergartenjahr gewählt und die Elternteams eingeteilt.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung (MV) ist das wichtigste Gremium des Vereins. Sie findet einmal im Jahr statt, bei dringenden den Verein betreffenden Ereignissen kann zusätzlich zu einer außerordentlichen MV eingeladen werden, wenn dies ein Drittel aller Vereinsmitglieder wünscht. Die Mitgliederversammlung entscheidet u.a. über Satzungsänderungen, die Kindergartenordnung, den jährlichen Vereinshaushalt und die Ferienschließzeiten. Jedes 2. Jahr wird im Rahmen der MV auch ein neuer Vorstand gewählt. Detaillierte Informationen finden sich in § 9 der Satzung.


Elternbeirat

Der Elternbeirat wird im Rahmen der Elternversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt. Er besteht aus jeweils zwei Vertretern bzw. Vertreterinnen pro Kita-Gruppe und ist Bindeglied zwischen Elternschaft, Vorstand und den Mitarbeitenden. Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern. Er tritt in der Regel mindestens sechsmal im Jahr zusammen. Die Sitzungen sind öffentlich, es sei denn, ein stimmberechtigtes Mitglied beantragt eine vertrauliche Sitzung. Er kann Vertreter/-innen des Trägers, der pädagogisch tätigen Kräfte oder andere Fachleute zu den Beratungen einladen.


Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er besteht gemäß § 26 BGB aus Eltern, deren Kinder in der Tagesstätte betreut werden. Die Mitglieder werden auf der MV für jeweils zwei Jahre gewählt. Der Vorstand besteht aus einem/-r 1. und 2. Vorsitzenden und ein Kassenführer/-in. Diese bilden gemeinsam den geschäftsführenden Vorstand, der alle Belange entscheidet und verantwortet, die die Einrichtung und das Personal betreffen. Hinzu kommen ein Schriftführer/-in und bis zu drei Beisitzer/-innen. Der Vorstand tagt in der Regel einmal im Monat, um Finanz- und Personalangelegenheiten oder auch über Beziehungen zu Behörden zu entscheiden. Zusätzlich trifft sich die/der 1. Vorsitzende regelmäßig zu einem Austausch mit der Leitung. Weitere Informationen finden sich in § 7 der Satzung.

 
Rata

Der Rat der Tageseinrichtung besteht aus zwei Mitgliedern des Elternbeirates, ein Erzieherin pro Kita-Gruppe, zwei Vertretern bzw. Vertreterinnen des Vorstandes und der Leitung der Einrichtung bzw. deren Stellvertreter/-in. Der Rata hat insbesondere die Aufgabe, das positive Zusammenleben aller Beteiligten in unserer Einrichtung zu unterstützen. Er berät über die Grundsätze der pädagogischen Arbeit und vereinbart die Aufnahmekriterien. Der Rat der Tageseinrichtung tritt in der Regel viermal im Jahr zusammen. Er trifft sich zudem, wenn der Elternbeirat, die Leitung der Einrichtung, die Erzieherinnen oder der Vorstand dies wünschen.